Satzung des BVB – Fanclub „Brandenburger Borussen 2015“
Gründung: 14.03.2015 um 19:09 Uhr in Tschernies Pub in 15890 Eisenhüttenstadt
§1 Gründung
(1) Der BVB – Fanclub trägt den Namen „Brandenburger Borussen 2015“.
(2) Der BVB – Fanclub Brandenburger Borussen 2015 wurde am 14.03.2015 um 19:09 Uhr in der Gaststätte
„Tschernies Pub“ gegründet.
(3) Die offizielle Homepage des Fanclubs wird nach Genehmigung durch den BVB erstellt.
(4) Gründungsmitglieder: Siehe Anwesenheitsliste
§2 Zweck, Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der BVB- Fanclub „Brandenburger Borussen 2015“ ist ein Verein zur Pflege der Kameradschaft der
Anhänger von Borussia Dortmund. Ziel des Fanclubs ist es, das Ansehen der Fans des BV Borussia
Dortmund durch ein ordentliches Auftreten und gemeinschaftliche Aktionen in der Öffentlichkeit in
der Region Eisenhüttenstadt und Umgebung sowie in Ostbrandenburg positiv darzustellen.
(2) Seine Mitglieder distanzieren sich von jeder Art extremistischer Parolen jeglicher politischer
Ausrichtung, Gewaltanwendung und Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der Herkunft,
Hautfarbe, Religion und des Geschlechts.
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Eisenhüttenstadt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Postadresse: 1.Fanclub Vorstand Andreas Puschmann, Korbmacherweg 7, 15890
Eisenhüttenstadt.
§3 Beginn der Mitgliedschaft
(1) Ordentliches Mitglied des Clubs kann jeder werden, der die Clubsatzung anerkennt. Der
jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 65 €, welcher jeweils spätestens am 31. März eines Jahres
auf dem Fangclubkonto eingezahlt werden muss.
(2) Beim mehreren Familienmitgliedern unter 18 Jahre oder ohne eigenes Einkommen, die Mitglied im FC werden wollen, brauchen trotzdem nur
1 Erwachsener pro Familie Jahresbeitrag zu zahlen. Freiwillige Zuwendungen der weiteren
Familienmitglieder in die Fanclubkasse wären gern gesehen
(3) Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des schriftlichen Aufnahmeantrages durch den Vorstand.
(4) Die Annahme der Mitgliedschaft kann ohne Nennung von Gründen verwehrt werden.
§4 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die ordentliche Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds. Ein
Anspruch auf Auseinandersetzung des Clubvermögens ist ausgeschlossen, man hat keinen Anspruch
auf Auszahlung bereits gezahlter Beiträge. Ein Austritt ist schriftlich bis 4 Wochen vor
Kalenderjahresende an den Vorstand des FC zu richten.
(2) Ein Ausschluss kann aufgrund vereinsschädigendes Verhalten erfolgen. Als solches gilt
insbesondere ein grober Verstoß gegen diese Satzung. Der Ausschluss kann von jedem Mitglied
beantragt werden und wird nach Anhörung des betroffenen Mitglieds vom Vorstand einstimmig
beschlossen.
(3) Nach beendeter Mitgliedschaft ist eine erneute Aufnahme nicht mehr möglich.
§5 Organisation
(1) Organe des Clubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
(2) Das Geschäftsjahr dauert vom 01.01. bis zum 31.12. = Kalenderjahr
§6 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung soll 1 x jährlich, möglichst am Ende des Geschäftsjahres
stattfinden. Sie wird vom Vorstand einberufen. Ort und Termin sind spätestens vier Wochen zuvor
bekannt zu geben.
(2) Notwendige Tagesordnungspunkte der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:
– Entlastung des Vorstandes mit Jahresbericht und Kassenbericht
– Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
(3) Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig. Sie beschließt mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in
dieser Satzung nicht anderes geregelt ist.
(4) Auf Beschluss des Vorstandes oder eines Drittels der Clubmitglieder wird eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Ihr Ort und ihr Termin sind spätestens vier Wochen zuvor
bekannt zu geben.
(5) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet. Ihr Verlauf wird in einem Protokoll
festgehalten. Dieses muss innerhalb der folgenden vier Wochen angefertigt und jedem Mitglied bei
Wunsch online zur Verfügung gestellt werden.
§7 Vorstand
(1) Die Leitung des Clubs und seine Vertretung obliegen dem Vorstand. Dieser besteht aus drei
mindestens volljährigen Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Vorsitzende, einen
Schriftführer, sowie einen Kassenwart. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der Stimmen, sofern in
dieser Satzung nichts anderes geregelt ist.
(2) Der Vorstand wird alle 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Gewählt ist, wer
mindestens die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Ergibt sich danach nicht die Mindestanzahl
der Vorstandsmitglieder, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur noch die
Mehrheitsverhältnisse zwischen den Kandidaten entscheiden. Entfällt danach auf mehrere
Kandidaten dieselbe Anzahl abgegebener Stimmen, entscheidet eine Stichwahl. Bei Stimmgleichheit
entscheidet das Los.
(3) Zu seiner Entlastung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung hierzu einen Jahresbericht vor.
(4) Eine Verpflichtung der Mitglieder durch den Vorstand ist auf ihren Anteil am Clubvermögen
beschränkt.
§8 Finanzierung
(1) Das Clubvermögen wird am Ende des Geschäftsjahres von zwei durch die Mitgliederversammlung
gewählten Kassenprüfern auf Korrektheit und Bestand überprüft. Die Kassenprüfer legen der
Mitgliederversammlung einen Abschlussbericht vor.
(2) Jedes Mitglied ist zur jährlichen Zahlung Mitgliedsbeitrages in Höhe von 65 Euro verpflichtet. Der
Mitgliedsbeitrag ist spätestens am 31.März des jeweiligen Jahres auf die im Mitgliedsantrag
angegebene Bankverbindung des Fanclubs „Brandenburger Borussen 2015“ zu zahlen.
(3) Neumitglieder die im Laufe eines Jahres Mitglied werden, zahlen bis Ende eines Jahres, den
Betrag von 5,50 Euro pro Monat.
§9 Auflösung
(1) Der Club ist vom Bestand seiner Mitglieder unabhängig, solange deren Zahl drei nicht
unterschreitet.
(2) Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln die Auflösung des Fanclubs
beschließen. Das Clubvermögen wird der BVB Fanabteilung zugeführt.
§10 Satzungsänderungen
(1) Änderungen dieser Satzung können nur durch die Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3-
Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder durch unwidersprochene Hinnahme durch die Mehrheit
der Mitglieder nach vorheriger Bekanntgabe beschlossen werden.
§11 Inkrafttreten
(1) Die Satzung tritt mit der Gründung des BVB – Fanclubs „Brandenburger Borussen 2015“ am 14.02.2015 in Kraft.
Laut Satzung, Geändert am 06.11.2021
Der Vorstand